Der NEC (NFPA 70 Ausgabe 2011) schreibt GFCI-Behälter in Küchen von Wohneinheiten vor, in denen die Behälter zur Bedienung der Arbeitsplattenoberflächen installiert sind. Sie erwähnt keine Abstandsanforderung in Küchen.
Die Abstandsanforderung von 1,8 Metern (6 Fuß) gilt für Spülbecken, die sich in anderen Bereichen als Küchen befinden.
Abschnitt 210.8 A des NFPA 70 Ausgabe 2011 befasst sich mit dem GFKI-Schutz in Wohneinheiten (siehe unten).
210.8 Erdschlussschutzschalter-Schutz für Personal.
Erdschlussschutzschalter-Unterbrechung für Personal muss gemäß den Anforderungen in 210.8(A) bis © vorgesehen werden. Der Fehlerstromschutzschalter muss an einem leicht zugänglichen Ort installiert werden. Informationshinweis: Zum Schutz des Personals an Einspeisungen siehe 215.9.
(A) Wohneinheiten. Alle 125-Volt-, Einphasen-, 15- und 20-Ampere-Steckdosen, die an den in 210.8(A) bis © angegebenen Stellen installiert sind. 8(A)(1) bis (8) müssen über einen Erdschluss-Schutzschalter für das Personal verfügen
(1) Badezimmer
(2) Garagen sowie Nebengebäude, die einen Fußboden auf oder unterhalb des Bodenniveaus haben, der nicht als Wohnräume vorgesehen ist und auf Lagerbereiche, Arbeitsbereiche und Bereiche mit ähnlicher Nutzung beschränkt ist.
(3) Im Freien
_Ausnahme zu (3): Gefäße, die nicht leicht zugänglich sind und über einen Zweigstromkreis versorgt werden, der für elektrische Schneeschmelz-, Enteisungs- oder Rohrleitungs- und Behälterheizungseinrichtungen bestimmt ist, dürfen gemäß 426.28 oder 427.22, je nach Fall, installiert werden. _
(4) Kriechzwischenräume - auf oder unterhalb des Niveaus
(5) Unfertige Keller - für die Zwecke dieses Abschnitts werden unfertige Keller definiert als Teile oder Bereiche des Kellers, die nicht als bewohnbare Räume vorgesehen und auf Lagerbereiche, Arbeitsbereiche und dergleichen beschränkt sind
Ausnahme zu (5): Ein Stecksockel, der nur ein fest installiertes Feuermelde- oder Einbruchmeldesystem versorgt, braucht keinen Erdschlussschutzschalter-Schutzschalter zu haben.
Informationsanmerkung: Siehe 760.41(B) und 760.121(B) zu den Anforderungen an die Stromversorgung für Feuermeldesysteme.
Stecksockel, die unter der Ausnahme zu 210 installiert sind. 8(A)(5) gilt nicht als Erfüllung der Anforderungen von 210.52(G).
(6) Küchen - wo die Gefäße zur Bedienung der Arbeitsplattenoberflächen eingebaut sind
(7) Spülbecken - in anderen Bereichen als Küchen, wo die Gefäße innerhalb von 1,8 m (6 ft) von der Außenkante des Spülbeckens eingebaut sind
(8) Bootshäuser