Ich bin mir nicht sicher, was für einen Kamin Sie haben. Aber es gibt definitiv eine gesetzliche Freigrenze um die Öffnung für brennbare Materialien. Erkundigen Sie sich bei Ihren örtlichen Bauvorschriften oder beim Hersteller, ob Sie einen dieser “Einsatz”-Feuerstellentypen haben.
Ein Holzmantel wirkt als Hitzeschild. Auch wenn Holz brennt, wirkt es dennoch als Isolator, so dass es ausreichen sollte, um den größten Teil der Hitze abzublocken. Aber er muss auch einen gewissen Abstand von der Öffnung haben.
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie einen Mauerwerkstyp oder einen “Einsatz”-Typ haben, je nach Typ wird bestimmt, wie weit der Mantel von der Öffnung entfernt sein muss.
Möglicherweise müssen Sie den Fernseher nach dem Einbau des Mantels höher stellen und zunächst einige Messungen vornehmen, bevor Sie eine Entscheidung treffen, da der Fernseher sehr nahe an der Decke enden könnte oder überhaupt nicht passt.
Insgesamt denke ich, dass der Fernseher zu nahe an der Öffnung steht, also erwägen Sie einen Standortwechsel, wenn möglich.
Ich habe Herdabstände aus dem Jahr 2003 angegeben, anhand derer Sie feststellen können, ob der Einbau eines Mantels durchführbar ist. Bitte benutzen Sie diese nur als Anhaltspunkt, überprüfen Sie Ihre örtlichen Codes, um die genaue Entfernung zu ermitteln. Diese sollten jedoch gut genug sein, um zu sehen, wie viel weiter oben an der Wand der Fernseher eventuell verschoben werden muss.
KAMINHERDFREIHEIT 1/2003
R1003.9.1 Herddicke - Die Mindestdicke von Kaminöfen muss 4" dick sein. (102)
R1003.9.2 Herdausdehnungsdicke - Die Mindestdicke der Herdausdehnung muss 2" (51 mm) betragen
Ausnahme; Wenn der Boden der Feuerraumöffnung mindestens 203 mm (8") über die Oberseite der Herdausdehnung gerasht ist, muss die Herdausdehnung mindestens 3/8" Zoll dick sein (9. 5mm) Ziegel, Beton, Stein, Fliesen oder anderes zugelassenes, nicht brennbares Material bereitgestellt.
R1003.10 Abmessungen der Herdverlängerung - Herdverlängerungen müssen sich mindestens 406mm (16 Zoll) vor und mindestens 203mm (8 Zoll) über jede Seite der Feuerraumöffnung hinaus erstrecken. Wenn die Kaminöffnung 0,557 m2 (6 Quadratfuß) oder größer ist, muss sich die Herdverlängerung mindestens 508 mm (20 Zoll) vor und mindestens 305 mm (12 Zoll) über jede Seite der Kaminöffnung hinaus erstrecken.
R1003. 12 Kaminabstand - Alle Holzbalken, Balken, Stützen und anderes brennbares Material müssen einen Abstand von nicht weniger als 51 mm (2 Zoll) von den Vorderseiten und Seiten von gemauerten Kaminen und nicht weniger als 102 mm (4 Zoll) von der Rückseite von gemauerten Kaminen haben. Der Luftraum darf nicht ausgefüllt werden, es sei denn, um eine Feuerblockierung gemäß Abschnitt R 1003.14 zu erreichen.
Ausnahmen:
Mauerwerkskamine, die für die Verwendung in Kontakt mit brennbaren Materialien gemäß UL 127 aufgelistet und gekennzeichnet sind und gemäß den Installationsanweisungen des Herstellers installiert wurden, dürfen brennbares Material in Kontakt mit ihren Außenflächen haben.
Wenn gemauerte Kamine Teil von Mauerwerk oder Betonwänden sind, dürfen brennbare Materialien nicht in Kontakt mit dem Mauerwerk oder den Betonwänden in einem Abstand von weniger als 305 mm (12 Zoll) von der Innenfläche der nächstgelegenen Feuerraumauskleidung sein.
Freiliegende brennbare Verkleidungen und Kanten von Verkleidungsmaterialien wie Holzverkleidungen, Fußböden und Trockenbauwände dürfen an die gemauerten Kaminseitenwände und die Herdverlängerung stoßen, vorausgesetzt, dass solche brennbaren Verkleidungen oder Verkleidungen mindestens 305 mm (12 Zoll) von der Innenfläche der nächstgelegenen Feuerraumauskleidung entfernt sind.
Freiliegende brennbare Verkleidungen und Verkleidungen können direkt auf der gemauerten Kaminfront, die die Kaminöffnung umgibt, angebracht werden, vorausgesetzt, dass solche brennbaren Materialien nicht näher als 152 mm (6 Zoll) an eine Kaminöffnung heranreichen. Brennbares Material darf innerhalb von 306 mm (12 Zoll) von der Kaminöffnung nicht mehr als 3,2 mm (1/8 Zoll) pro 25,4 mm (1 Zoll) Abstand von dieser Öffnung vorstehen.
2114.3 MASONRY FIREPLACES
2114.36 Kaminverlängerungen müssen aus zugelassenen nicht brennbaren Materialien für alle Kamine bestehen. Wenn die Kaminöffnung weniger als 6 sq.ft. beträgt (0,56 m²) beträgt, muss sich die Kaminverlängerung mindestens 406 mm (16 Zoll) vor dem Verkleidungsmaterial und mindestens 203 mm (8 Zoll) über jede Seite der Kaminöffnung hinaus erstrecken. Bei einer Kaminöffnung von 6 sq.ft. (0,56 m²) oder größer ist, muss sich die Ausdehnung der Feuerstelle mindestens 508 mm (20 Zoll) vor dem Verkleidungsmaterial und mindestens 305 mm (12 Zoll) über jede Seite der Kaminöffnung hinaus erstrecken. Wenn ein Kamin über einen Fußboden erhöht ist oder über diesen hinausragt, muss sich die Herdverlängerung auch über den Bereich unter dem
2114.3.7 Bei Kaminen, die aus Mauerwerk oder Stahlbeton gebaut sind, müssen die Herdverlängerungen aus Ziegelstein, Beton, Stein, Fliesen oder anderen zugelassenen nicht brennbaren Materialien ordnungsgemäß gestützt sein und an der Unterseite keine brennbaren Materialien aufweisen. Hölzerne Formen oder Zentren, die während des Baus einer Feuerstelle und von Feuererweiterungen verwendet wurden, müssen entfernt werden, wenn Der Bau ist abgeschlossen. AUSNAHME: Ein Krümmer aus brennbarem Material kann zur Abstützung des Kaminausbaus verwendet werden, vorausgesetzt, er befindet sich mehr als 305 mm (12 Zoll) von der Vorderseite des Kamins entfernt.
2114.3.8 Alle Balken, Balken und Stützen aus brennbarem Holz müssen mindestens 51 mm (2 Zoll) von der Außenseite des Schornsteins oder des Kaminmauerwerks entfernt sein. Kopfstücke, die Trimmerbögen an Kaminen tragen, müssen mindestens 508 mm (20 Zoll) von der Vorderseite der Schornsteinbrust entfernt sein. Die Trimmer müssen mindestens 152 mm (6 Zoll) von der Innenseite der Vorderseite der nächstgelegenen Kaminverkleidung entfernt sein.
2114.3.9 Holzteile dürfen nicht näher als 102 mm (4 Zoll) an der Rückseite des Kamins angebracht werden, dürfen jedoch das Verputzen direkt auf dem Mauerwerk oder der Metalllatte und dem Metallfelsen nicht verhindern.
2114.3.10 Alle brennbaren Kaminsimse und ähnliche Verkleidungen müssen mindestens 10 cm von der Kaminöffnung entfernt sein. Teile der Kaminsimse, die sich an den Seiten der Kaminöffnung befinden und mehr als 38 mm (1-½ Zoll) aus der Vorderseite des Kamins herausragen, müssen einen zusätzlichen Abstand haben, der dem Vorsprung entspricht. Teile der Kaminsimsbaugruppe, die sich oberhalb der Kaminöffnung befinden und mehr als 38 mm (1-½ Zoll) aus der Kaminöffnung herausragen, dürfen nicht weniger als 305 mm (12 Zoll) von der Oberseite der Kaminöffnung entfernt sein.